DGUV Vorschriften 3/ Gefährdungsbeurteilung an Krananlagen

Elektrische Prüfung nach DGUV

Eine elektrische Überprüfung in angemessenen Abständen wird durch die DGUV (Vorschrift ,,Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“) und zusätzlich durch die Betriebssicherheitsverordnung vom Unternehmer gefordert.

Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden (DGUV Vorschr. 3). Es sind die MINDESTFRISTEN (ortsfeste Betriebsmittel spätestens alle 4 Jahre) einzuhalten. Der Elektromeister führt diese Prüfung und Dokumentation durch. Unsere Mitarbeiter sind ausgebildete Elektromeister und können entsprechend der gesetzlichen Vorgaben prüfen und protokollieren.

Elektrische Prüfung

Gefährdungsbeurteilung für Krane

Gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, eine Beurteilung der Gefährdungen am Arbeitsplatz durchzuführen. Dabei müssen eventuell vorhandene Gefährdungen ermittelt und entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung abgestimmt und durchgeführt werden.

Des Weiteren muss der Arbeitsgeber bei der Gefährdungsbeurteilung gem.
§ 3 der Betriebssicherheitsverordnung, unter Berücksichtigung der Anhänge 1 bis 5 des § 7 der Gefahrstoffverordnung und der allgemeinen Grundsätze des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes, die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel feststellen. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden.

Wir haben zertifiziertes, fachkundiges Personal für die Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung für Krane und Hebezeuge. Bitte sprechen Sie uns an.

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